Pauschale Dienstreise-Kaskoversicherung für Sektionen des DAV
Der DAV hat mit der Versicherungskammer Bayern eine Rahmenvereinbarung seit 01.01.2005 getroffen, die Dienstfahrten der Sektionen zu günstigen Konditionen ohne Verwaltungsaufwand pauschal gegen Kaskoschäden versichert. Diese pauschale Kaskoversicherung ist mit Beschluss der Hauptversammlung 2004 in Dresden obligatorisch für alle Sektionen.
Als Ergänzung zur DAV-Dienstreise-Kaskoversicherung gibt es die DAV-Rabattverlustversicherung und die Wohnmobile-Versicherung. Im Gegensatz zu der DAV-Dienstreise-Kaskoversicherung sind diese beiden Versicherung optional und müssen von den Sektionen abgeschlossen werden. Nähere Informationen zu den Ergänzungen sind auf den entsprechenden DAV internen Webseiten zusammengestellt.
Was ist versichert?
• Fahrzeugtyp: Alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. (PKW, Wohnmobile und LKW bis 3,5t, Quads, Trikes)
• Privatfahrzeuge: Fahrzeuge, die nicht im Eigentum oder Besitz des DAV oder seiner Sektionen stehen.
• Dienstwagen: Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen wurden, gelten in diesem Kontext als Privatfahrzeuge und sind versichert.
• Leasingfahrzeuge: Diese sind im Versicherungsumfang enthalten.
• Unentgeltliche Leihe: Wird ein Fahrzeug einer Privatperson unentgeltlich überlassen, besteht bei einer beauftragten Dienstfahrt Versicherungsschutz.
Was ist nicht versichert?
• Krafträder (Motorräder, zweirädrig) und Anhänger (Anhänger gelten nicht als Kraftfahrzeuge).
• Mietfahrzeuge: Fahrzeuge, die gegen Entgelt geliehen oder gemietet werden (Verleih mit Gewinnerzielungsabsicht, Bsp. Sixt, Europcar, StattAuto, DriveNow etc.).
• Verbandseigene Fahrzeuge: Fahrzeuge im Eigentum oder Besitz des DAV bzw. seiner Sektionen.
Versicherungsumfang der Kfz-Kaskoversicherung
Versichert ist der Kaskoschaden – Teilkasko- oder Vollkaskoschaden – am benutzten Fahrzeug. Besteht eine anderweitige Fahrzeugteilversicherung, so ist die Entschädigungsleistung ausschließlich gegenüber der anderen Fahrzeugteilversicherung geltend zu machen (in Teilkaskoversicherungen wird der Schadensfreiheitsrabatt nicht belastet). Die Teilkaskoversicherung ist subsidiär gegenüber bestehenden Kfz-Teilkaskoversicherungen ausgestaltet, haftet also nachrangig. Es besteht ein Selbstbehalt pro Schadensfall von 150 Euro in der Kasko- und in der Teilkaskoversicherung.
Erläuterungen zu Versicherungseinschluss und -ausschluss
Versichert sind insbesondere Fahrten zu
- Mitgliederversammlungen, Hauptversammlungen, Sektionentagen.
- Landesverbandstagen.
- Sitzungen von Vorstand, Ausschüssen, Fachbeiräten und Projektgruppen.
- Ausbildungen und Schulungen.
- Sektionsveranstaltungen, soweit sie
- offiziellen Charakter haben (Kenntnisnahme des Vorstandes).
- nicht nur in untergeordneter Weise Satzungszwecken dienen.
- Jubiläumsfeiern, Einweihungen von Hütten, Kletteranlagen.
- Geschäftsstellen, Edelweißfesten, Ausstellungseröffnungen, Vorträgen und Ähnlichem.
- Gesprächstermine mit Behörden und Organisationen.
- Gesprächstermine und Sitzungen mit befreundeten Vereinen und Verbänden.
- Sichtungs-, Bau- und Wartungsarbeiten für Hütten und Kletteranlagen sowie Wegeerhaltungsmaßnahmen.
- Sonstige Dienstfahrten für den DAV und seine Sektionen.
Nicht versichert sind insbesondere
- Fahrten zu privat organisierten Wanderungen und sonstigen Veranstaltungen mit privatem Charakter.
- Fahrten zu privaten Treffen von Sektionsmitgliedern.
- Fahrten mit Dienstfahrzeugen, die auf die Sektionen des DAV zugelassen sind (Eigentum oder Leasing).
- Sektionsfahrten außerhalb von Europa (Vorabklärung durch den Versicherer über das Versicherungsbüro Fleischer notwendig) .
Wichtige Handlungsempfehlung
Um den Versicherungsschutz optimal zu nutzen, empfehlen wir:
1. Leihe an Privatpersonen: Wir empfehlen dringend, das Ausleihen von Fahrzeugen auf Privatpersonen zu beschränken und den Leihvorgang nicht über die juristische Person (den e.V. bzw. die Sektion) abzuwickeln. Wird ein Fahrzeug einer Privatperson unentgeltlich überlassen und führt diese damit eine beauftragte Dienstfahrt durch, besteht voller Versicherungsschutz. (z.B. Gemeinde verleiht 9-Sitzer Bus für eine Vereinsfahrt, dann bitte den Leihvertrag auf eine private Person, z.B. 1. Vorstand ausstellen und nicht auf die Sektion).
2. Sonderfall Sektions-Leihe: Sollte es im Einzelfall zwingend erforderlich sein, dass ein Fahrzeug direkt der Sektion durch Leihe zur Verfügung gestellt wird, klären Sie diesen Fall bitte vorab und kurzfristig mit unserem Versicherungsbüro Fleischer, Robert Sengl.
Schadenmeldung
Schadenmeldungen erfolgen schriftlich an die Versicherungskammer Bayern, Schadenzentrum München, 81550 München, mit der Schadenanzeige Dienstreisekasko (siehe auch Downloads bei DAV Intern).
Telefonische Schadenhotline national: 0800 62 36 62 36 (kostenfrei)
Telefon international: +49 (0)89 62 36 62 36
Telefax: +49 (0)89 21 60 21 60
E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de